Behördenauflagen machen Gradierwerksöffnung unmöglich – Sondersitzung des Thüringer Heilbäderverbandes anberaumt
Das Kur- und Touristikunternehmen der Stadt Bad Salzungen (KTU) kann das Gradierwerk gegenwärtig nicht öffnen. Grund dafür sind praktisch kaum umsetzbare behördliche Auflagen im Zusammenhang mit den Corona-Beschränkungen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 müssen