Gerne weitersagen…
Definition Interessenbekundung:
Eine Interessenbekundung im Zusammenhang mit Vergabeverfahren ist eine formlose Mitteilung eines Unternehmens an den öffentlichen Auftraggeber, in dem dieses sein Interesse an dem Auftrag mitteilt.
Hierzu genügt eine E-Mail an die genannte E-Mail-Adresse, aus der Ihre Kontaktdaten hervorgehen. Daraufhin setzen wir uns nach Fristablauf mit Ihnen in Verbindung.
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